Sozialberatung
Die Sozialarbeitenden der Johanniter unterstützen bei Fragen zum Alltag, zu Anträgen, Behördenangelegenheiten und zur allgemeinen Orientierung in Deutschland. Dabei stehen sie allen Bewohnerinnen und Bewohnern offen.
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Wichtige Informationen, Anlaufstellen und Abläufe für Bewohnerinnen, Bewohner und Besucher der Landesunterkunft Rendsburg – klar strukturiert und auf einen Blick.
Betrieben vom LaZuF Schleswig-Holstein · Betreuungsverband: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Überblick über Zweck, rechtliche Grundlage und Kapazität der Einrichtung.
Die Landesunterkunft Rendsburg ist eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft des Landes Schleswig-Holstein. Sie dient der Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden, nachdem diese die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster durchlaufen haben. Rechtliche Grundlage für die Unterhaltung solcher Einrichtungen ist § 44 Abs. 1 des Asylgesetzes (AsylG).
Die Unterkunft ist keine dauerhafte Wohnlösung, sondern eine organisierte Übergangsstation: Die Bewohnerinnen und Bewohner leben dort, bis ihr individueller weiterer Weg – etwa die Verteilung auf Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein oder eine anderweitige Klärung ihres Aufenthaltsstatus – geregelt ist.
Oberstes Prinzip aller Beteiligten ist die Einhaltung menschenwürdiger Standards sowie ein wertschätzender Umgang miteinander. Dies setzt verbindliche Regelungen des Zusammenlebens voraus, die in der Hausordnung der Einrichtung festgelegt sind.
Die Unterkunft befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Feldwebel-Schmid-Kaserne in Rendsburg. Das weitläufige Areal umfasst mehrere kastenförmige Ziegelgebäude sowie Reihen von Wohncontainern, die gemeinsam Unterkunft für mehrere Hundert Menschen bieten. Zum Gelände gehören außerdem eine Kantine, eine medizinische Praxis, Freizeitflächen sowie eine fest eingerichtete Polizeistation.
So verläuft der offizielle Weg für Asylsuchende in Schleswig-Holstein – von der Einreise bis zur Zuweisung an eine Kommune.
Nach der Einreise nach Deutschland werden Asylsuchende bundesweit nach dem sog. Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Schleswig-Holstein nimmt rund 3,4 Prozent der Einreisenden auf.
Die erste Station in Schleswig-Holstein ist das Ankunftszentrum und die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster (Haart 148, 24539 Neumünster). Dort werden Personen registriert, befragt und stellen ihren Asylerstantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Antrag entschieden ist.
Nach der Erstaufnahme werden Schutzsuchende in eine der Landesunterkünfte des Landes überwiesen – darunter die Landesunterkunft Rendsburg. Dort wohnen, leben und werden die Menschen betreut, bis ihr weiterer Aufenthaltsweg geklärt ist.
In der Landesunterkunft werden die Bewohner und Bewohnerinnen vom Betreuungsverband (Johanniter) in allen Alltagsfragen sowie neutral und unabhängig im Asylverfahren begleitet. BAMF-Anhörungen werden gemeinsam vor- und nachbereitet. Das LaZuF ist als Behörde dauerhaft mit Personal vor Ort vertreten.
Sobald der nächste Schritt im Verfahren oder im Aufenthalt geklärt ist, werden die Bewohner auf Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein verteilt oder erhalten eine andere aufenthaltsrechtliche Perspektive.
Überblick über Betreuung, Versorgung und Unterstützungsangebote, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen.
Die Sozialarbeitenden der Johanniter unterstützen bei Fragen zum Alltag, zu Anträgen, Behördenangelegenheiten und zur allgemeinen Orientierung in Deutschland. Dabei stehen sie allen Bewohnerinnen und Bewohnern offen.
Mehr erfahren →Im Asylverfahren werden die Migranten und Migrantinnen vom Betreuungsverband neutral und unabhängig begleitet. BAMF-Anhörungen werden gemeinsam vor- und nachbereitet, bei notwendigen Dokumenten wird Unterstützung geleistet.
Zur Behördenseite →Auf dem Gelände befindet sich ein eingerichteter Ärztlicher Dienst, der einer allgemeinmedizinischen Praxis entspricht. Das Team behandelt Erkrankungen aller Art – von akuten Beschwerden bis hin zu chronischen Leiden. Während des Asylverfahrens besteht Anspruch auf Akut- und Schmerzbehandlung.
Für Kinder und Jugendliche werden schulische Bildungsangebote organisiert. Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen die Schule der Landesunterkunft oder umliegende Einrichtungen. Jugendliche ab 16 Jahren besuchen berufsbildende Schulen in der Umgebung; dies ist auch für Volljährige bis 25 Jahre freiwillig möglich.
Zur Schulseite →Für Familien mit kleinen Kindern gibt es Betreuungsangebote und Spielmöglichkeiten. Das Angebot zielt darauf ab, Familien zu entlasten und Kindern einen strukturierten Alltag zu ermöglichen.
Zur Kinderbetreuung →Die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner wird über einen Cateringdienst sichergestellt. Ausgabezeiten, Essenspläne und Hinweise zu besonderen Bedarfen sind über Aushänge und das Personal vor Ort erhältlich.
Zur Kantinenseite →Um dem Alltag Struktur zu geben, gibt es verschiedene Freizeitangebote: Sportaktivitäten, Kreativangebote (u. a. in Kooperation mit der Kulturstiftung Rendsburg), Billard, eine Garten-AG sowie gemeinsame Veranstaltungen. Ein Frauencafé bietet Frauen einen geschützten Begegnungsraum.
Kleidung und weitere Alltagsgegenstände werden über die Kleiderkammer der Einrichtung ausgegeben. Öffnungszeiten und Vergaberegeln sind vor Ort ausgehängt. Bewohner können sich auch ehrenamtlich in der Kleiderkammer einbringen.
Bewohnerinnen und Bewohner können sich über gemeinnützige Tätigkeiten in der Einrichtung engagieren: Mitarbeit in der Küche, in der Kleiderkammer sowie Pflege der Außenanlagen. So können sie aktiv zum Gemeinschaftsleben beitragen.
In der Landesunterkunft arbeiten mehrere Institutionen eng zusammen. Hier finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner und deren Aufgaben.
Das LaZuF ist als zuständige Zuwanderungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein Träger der Landesunterkunft und vor Ort mit eigenem Personal vertreten. Es ist zuständig für Aufnahme, Registrierung, Verteilung und Betreuung von Asylsuchenden, Bürgerkriegsflüchtlingen sowie im Rahmen humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommener Personen. Das Landesamt unterhält aktuell sieben aktive Landesunterkünfte in Schleswig-Holstein.
Kontakt Rendsburg:
Pastor-Bielfeldt-Str. 1–10, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331 43756-0
E-Mail: zentrale.rendsburg@lfa.landsh.de
Die Johanniter sind mit der Leitung des Betreuungsverbandes in der Landesunterkunft betraut. Sie übernehmen Sozial- und Verfahrensberatung, Alltagsunterstützung, Freizeitgestaltung und Hausbetreuung. Grundlage ihres Handelns ist die Einhaltung menschenwürdiger Standards und ein wertschätzender Umgang mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern.
Auf dem Gelände der Landesunterkunft ist eine Polizeistation fest eingerichtet, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein privater Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr vor Ort und ist bei akuten Gefährdungslagen erster Ansprechpartner. Das Sicherheitspersonal wirkt zudem deeskalierend auf Konflikte ein.
Kinder im schulpflichtigen Alter erhalten schulischen Unterricht in der Einrichtung oder besuchen umliegende Schulen. Jugendliche ab 16 Jahren besuchen berufsbildende Schulen in der Umgebung; für Volljährige bis 25 Jahre ist dies freiwillig möglich. Ergänzend gibt es Sprachkurse zur Förderung der Integration.
Das LaZuF hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft ein verbindliches Schutzkonzept entwickelt.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge hat gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Expertinnen und Experten ein Schutzkonzept für alle Menschen entwickelt, die in den schleswig-holsteinischen Landesunterkünften wohnen oder arbeiten. Es wurde am 17. Mai 2023 der Fachöffentlichkeit vorgestellt und ist verbindlich für alle Beteiligten.
Jede Person – ob hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig, ob direkt angestellt oder als Dienstleistender – ist verpflichtet, dieses Schutzkonzept anzuwenden und einzuhalten. Ziel ist es, geschützte Räume zu schaffen, in denen Menschen ankommen, sich mitteilen und wieder Vertrauen in staatliche Strukturen und rechtsstaatliche Verfahren aufbauen können.
Im Notfall sofort handeln – und für alle anderen Anliegen die richtigen Anlaufstellen finden.
Pastor-Bielfeldt-Str. 1–10
24768 Rendsburg
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Schleswig-Holstein
Regionalverband Schleswig-Holstein Nord/West
www.johanniter.de (öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dezentraler Standort Neumünster
Für Fragen zum Asylverfahren ist ausschließlich das BAMF zuständig.
Hinweis zu mehrsprachigen Informationen: Das LaZuF stellt Informationen und Hilfe auf Deutsch, Arabisch, Farsi, Englisch, Russisch, Kurdisch (Kurmancî) und Tigrinya zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort oder besuchen Sie die offizielle Webseite des LaZuF.
Nutzen Sie dieses Formular für allgemeine Anfragen an das Informationsportal. Die Nachricht wird direkt an info@luk247.de gesendet. Für offizielle Behördenanliegen wenden Sie sich bitte direkt an das LaZuF oder die Johanniter.