Luftbild des Geländes der Landesunterkunft Rendsburg in der ehemaligen Feldwebel-Schmid-Kaserne
Offizielles Informationsportal

Landesunterkunft
Rendsburg

Wichtige Informationen, Anlaufstellen und Abläufe für Bewohnerinnen, Bewohner und Besucher der Landesunterkunft Rendsburg – klar strukturiert und auf einen Blick.

Betrieben vom LaZuF Schleswig-Holstein  ·  Betreuungsverband: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Pastor-Bielfeldt-Str. 1–10, 24768 Rendsburg 04331 43756-0 Kapazität: ca. 625 Plätze (Stand: 04/2025)

Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich bei den zuständigen Stellen vor Ort

Dieses Portal dient der ergänzenden Information und Orientierung. Maßgeblich sind stets die aktuellen Mitteilungen des LaZuF und des Betreuungsverbandes.

Die Einrichtung

Was ist die Landesunterkunft Rendsburg?

Überblick über Zweck, rechtliche Grundlage und Kapazität der Einrichtung.

Betreiber LaZuF Schleswig-Holstein Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Betreuungsverband Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Schleswig-Holstein Nord/West
Kapazität 625 Plätze Stand: April 2025 · max. bis zu 1.200 Pers. bei Engpässen
Standort Ehemalige Feldwebel-Schmid-Kaserne Pastor-Bielfeldt-Str. 1–10, 24768 Rendsburg · Wiedereröffnet 2019
Sicherheitsdienst 24/7 vor Ort Rund um die Uhr besetzt
Polizeistation Mo – Fr, tagsüber Fest eingerichtet auf dem Gelände

Zweck und Aufgabe der Einrichtung

Die Landesunterkunft Rendsburg ist eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft des Landes Schleswig-Holstein. Sie dient der Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden, nachdem diese die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster durchlaufen haben. Rechtliche Grundlage für die Unterhaltung solcher Einrichtungen ist § 44 Abs. 1 des Asylgesetzes (AsylG).

Die Unterkunft ist keine dauerhafte Wohnlösung, sondern eine organisierte Übergangsstation: Die Bewohnerinnen und Bewohner leben dort, bis ihr individueller weiterer Weg – etwa die Verteilung auf Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein oder eine anderweitige Klärung ihres Aufenthaltsstatus – geregelt ist.

Oberstes Prinzip aller Beteiligten ist die Einhaltung menschenwürdiger Standards sowie ein wertschätzender Umgang miteinander. Dies setzt verbindliche Regelungen des Zusammenlebens voraus, die in der Hausordnung der Einrichtung festgelegt sind.

Das Gelände

Die Unterkunft befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Feldwebel-Schmid-Kaserne in Rendsburg. Das weitläufige Areal umfasst mehrere kastenförmige Ziegelgebäude sowie Reihen von Wohncontainern, die gemeinsam Unterkunft für mehrere Hundert Menschen bieten. Zum Gelände gehören außerdem eine Kantine, eine medizinische Praxis, Freizeitflächen sowie eine fest eingerichtete Polizeistation.

Ablauf

Von der Ankunft bis zur Verteilung

So verläuft der offizielle Weg für Asylsuchende in Schleswig-Holstein – von der Einreise bis zur Zuweisung an eine Kommune.

Einreise & Erstregistrierung

Nach der Einreise nach Deutschland werden Asylsuchende bundesweit nach dem sog. Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Schleswig-Holstein nimmt rund 3,4 Prozent der Einreisenden auf.

Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster

Die erste Station in Schleswig-Holstein ist das Ankunftszentrum und die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster (Haart 148, 24539 Neumünster). Dort werden Personen registriert, befragt und stellen ihren Asylerstantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Antrag entschieden ist.

Zuweisung in eine Landesunterkunft

Nach der Erstaufnahme werden Schutzsuchende in eine der Landesunterkünfte des Landes überwiesen – darunter die Landesunterkunft Rendsburg. Dort wohnen, leben und werden die Menschen betreut, bis ihr weiterer Aufenthaltsweg geklärt ist.

Betreuung & Verfahren in der Landesunterkunft

In der Landesunterkunft werden die Bewohner und Bewohnerinnen vom Betreuungsverband (Johanniter) in allen Alltagsfragen sowie neutral und unabhängig im Asylverfahren begleitet. BAMF-Anhörungen werden gemeinsam vor- und nachbereitet. Das LaZuF ist als Behörde dauerhaft mit Personal vor Ort vertreten.

Verteilung auf Städte und Gemeinden

Sobald der nächste Schritt im Verfahren oder im Aufenthalt geklärt ist, werden die Bewohner auf Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein verteilt oder erhalten eine andere aufenthaltsrechtliche Perspektive.

Angebote & Versorgung

Was die Einrichtung bietet

Überblick über Betreuung, Versorgung und Unterstützungsangebote, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen.

Sozialberatung

Die Sozialarbeitenden der Johanniter unterstützen bei Fragen zum Alltag, zu Anträgen, Behördenangelegenheiten und zur allgemeinen Orientierung in Deutschland. Dabei stehen sie allen Bewohnerinnen und Bewohnern offen.

Mehr erfahren →

Verfahrensberatung

Im Asylverfahren werden die Migranten und Migrantinnen vom Betreuungsverband neutral und unabhängig begleitet. BAMF-Anhörungen werden gemeinsam vor- und nachbereitet, bei notwendigen Dokumenten wird Unterstützung geleistet.

Zur Behördenseite →

Medizinische Versorgung

Auf dem Gelände befindet sich ein eingerichteter Ärztlicher Dienst, der einer allgemeinmedizinischen Praxis entspricht. Das Team behandelt Erkrankungen aller Art – von akuten Beschwerden bis hin zu chronischen Leiden. Während des Asylverfahrens besteht Anspruch auf Akut- und Schmerzbehandlung.

Schule & Bildung

Für Kinder und Jugendliche werden schulische Bildungsangebote organisiert. Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen die Schule der Landesunterkunft oder umliegende Einrichtungen. Jugendliche ab 16 Jahren besuchen berufsbildende Schulen in der Umgebung; dies ist auch für Volljährige bis 25 Jahre freiwillig möglich.

Zur Schulseite →

Kindertagesbetreuung

Für Familien mit kleinen Kindern gibt es Betreuungsangebote und Spielmöglichkeiten. Das Angebot zielt darauf ab, Familien zu entlasten und Kindern einen strukturierten Alltag zu ermöglichen.

Zur Kinderbetreuung →

Verpflegung / Kantine

Die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner wird über einen Cateringdienst sichergestellt. Ausgabezeiten, Essenspläne und Hinweise zu besonderen Bedarfen sind über Aushänge und das Personal vor Ort erhältlich.

Zur Kantinenseite →

Freizeit & Gemeinschaft

Um dem Alltag Struktur zu geben, gibt es verschiedene Freizeitangebote: Sportaktivitäten, Kreativangebote (u. a. in Kooperation mit der Kulturstiftung Rendsburg), Billard, eine Garten-AG sowie gemeinsame Veranstaltungen. Ein Frauencafé bietet Frauen einen geschützten Begegnungsraum.

Kleiderkammer & Sachspenden

Kleidung und weitere Alltagsgegenstände werden über die Kleiderkammer der Einrichtung ausgegeben. Öffnungszeiten und Vergaberegeln sind vor Ort ausgehängt. Bewohner können sich auch ehrenamtlich in der Kleiderkammer einbringen.

Gemeinnützige Tätigkeiten

Bewohnerinnen und Bewohner können sich über gemeinnützige Tätigkeiten in der Einrichtung engagieren: Mitarbeit in der Küche, in der Kleiderkammer sowie Pflege der Außenanlagen. So können sie aktiv zum Gemeinschaftsleben beitragen.

Verantwortliche Stellen

Wer ist zuständig?

In der Landesunterkunft arbeiten mehrere Institutionen eng zusammen. Hier finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner und deren Aufgaben.

Gebäude des Landesamts für Zuwanderung und Flüchtlinge
Behörde

LaZuF – Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

Das LaZuF ist als zuständige Zuwanderungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein Träger der Landesunterkunft und vor Ort mit eigenem Personal vertreten. Es ist zuständig für Aufnahme, Registrierung, Verteilung und Betreuung von Asylsuchenden, Bürgerkriegsflüchtlingen sowie im Rahmen humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommener Personen. Das Landesamt unterhält aktuell sieben aktive Landesunterkünfte in Schleswig-Holstein.

Kontakt Rendsburg:
Pastor-Bielfeldt-Str. 1–10, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331 43756-0
E-Mail: zentrale.rendsburg@lfa.landsh.de

Mitarbeitende der Johanniter-Unfall-Hilfe im Einsatz
Betreuungsverband

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Die Johanniter sind mit der Leitung des Betreuungsverbandes in der Landesunterkunft betraut. Sie übernehmen Sozial- und Verfahrensberatung, Alltagsunterstützung, Freizeitgestaltung und Hausbetreuung. Grundlage ihres Handelns ist die Einhaltung menschenwürdiger Standards und ein wertschätzender Umgang mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern.

Polizeifahrzeug vor Dienstgebäude
Sicherheit

Polizei & Sicherheitsdienst

Auf dem Gelände der Landesunterkunft ist eine Polizeistation fest eingerichtet, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein privater Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr vor Ort und ist bei akuten Gefährdungslagen erster Ansprechpartner. Das Sicherheitspersonal wirkt zudem deeskalierend auf Konflikte ein.

Notruf Polizei: 110
Notruf Rettungsdienst/Feuerwehr: 112

Kinder beim Unterricht in einem Klassenraum
Bildung

Schule der Landesunterkunft

Kinder im schulpflichtigen Alter erhalten schulischen Unterricht in der Einrichtung oder besuchen umliegende Schulen. Jugendliche ab 16 Jahren besuchen berufsbildende Schulen in der Umgebung; für Volljährige bis 25 Jahre ist dies freiwillig möglich. Ergänzend gibt es Sprachkurse zur Förderung der Integration.

Schutz & Rechte

Ihre Rechte in der Unterkunft

Das LaZuF hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft ein verbindliches Schutzkonzept entwickelt.

Das Schutzkonzept des LaZuF

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge hat gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Expertinnen und Experten ein Schutzkonzept für alle Menschen entwickelt, die in den schleswig-holsteinischen Landesunterkünften wohnen oder arbeiten. Es wurde am 17. Mai 2023 der Fachöffentlichkeit vorgestellt und ist verbindlich für alle Beteiligten.

Jede Person – ob hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig, ob direkt angestellt oder als Dienstleistender – ist verpflichtet, dieses Schutzkonzept anzuwenden und einzuhalten. Ziel ist es, geschützte Räume zu schaffen, in denen Menschen ankommen, sich mitteilen und wieder Vertrauen in staatliche Strukturen und rechtsstaatliche Verfahren aufbauen können.

Grundlegende Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner

  • Das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt ist im Grundgesetz verankert.
  • Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung wird nicht toleriert.
  • Besonders schutzbedürftige Gruppen – darunter Frauen, Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung oder Traumatisierung – werden besonders in den Blick genommen.
  • Der Schutz persönlicher Daten wird gewährleistet; grundlegende Datenschutzprinzipien gelten für alle Beteiligten.
  • Neutrale und unabhängige Verfahrensberatung im Asylverfahren steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu.
Kontakt & Notfall

Ansprechpartner & Notrufnummern

Im Notfall sofort handeln – und für alle anderen Anliegen die richtigen Anlaufstellen finden.

LaZuF – Zentrale Rendsburg

Pastor-Bielfeldt-Str. 1–10
24768 Rendsburg

Tel. 04331 43756-0 zentrale.rendsburg@lfa.landsh.de

LaZuF – Hauptstelle Kiel

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Schleswig-Holstein

www.schleswig-holstein.de/LAZUF (öffnet in neuem Tab)

Johanniter – Betreuungsverband

Regionalverband Schleswig-Holstein Nord/West

www.johanniter.de (öffnet in neuem Tab)

BAMF – Asylverfahren

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Dezentraler Standort Neumünster

www.bamf.de (öffnet in neuem Tab)

Für Fragen zum Asylverfahren ist ausschließlich das BAMF zuständig.

Hinweis zu mehrsprachigen Informationen: Das LaZuF stellt Informationen und Hilfe auf Deutsch, Arabisch, Farsi, Englisch, Russisch, Kurdisch (Kurmancî) und Tigrinya zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort oder besuchen Sie die offizielle Webseite des LaZuF.

Schriftliche Anfrage stellen

Nutzen Sie dieses Formular für allgemeine Anfragen an das Informationsportal. Die Nachricht wird direkt an info@luk247.de gesendet. Für offizielle Behördenanliegen wenden Sie sich bitte direkt an das LaZuF oder die Johanniter.

* Pflichtfelder. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

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